Mitgliedschaft
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft beim TV Rottenburg interessieren.
Hier finden Sie alle weiteren Informationen zu den Beiträgen sowie den Antrag zur Mitgliedschaft. Zögern Sie bei Fragen nicht, uns persönlich zu kontaktieren.
Für eine tolle Zeit miteinander und beim Sport gelten bei uns "Spielregeln". Diese finden Sie hier.
Beiträge
Alle Beiträge sind Jahresbeiträge. Sie werden einmal Jährlich von der Geschäftsstelle per SEPA-LAstschrift eingezogen (Ausnahme: Jugendleistungskonzept Volleyball).
Mitglieder bis 23 Jahre | 79,00 € | |
Mitglieder ab 24 Jahre | 119,00 € | |
Elternteil & 1 Kind | Als Kind gelten Mitglieder bis 23 Jahre | 159,00 € |
(Ehe) Paare | gemeinsamer Wohnsitz | 195,00 € |
Familienmitgliedschaft | ab 3 Personen, als Kind gelten Mitglieder bis 23 Jahre | 209,00 € |
ermäßigte Beiträge | Nachweispflicht Schwerbehinderte, Versehrte (§1 SchbG), Handicap-Gruppen, | 53,00 € |
Familienmitgliedschaft ermäßigt | Nachweispflicht Härtefälle (z.B. Inhaber der KreisBonusCard) | 105,00 € |
Passive Mitgliedschaft | 49,00 € | |
Abteilungsbeitrag | Badminton, Basketball, Handball, Judo, Kindersport RoKiS, Leichtathletik, Tischtennis, Volleyball – bei mehreren Abteilungen je ein Abteilungsbeitrag pro Person. | + 30,00 € |
Bearbeitungsgebühr | Wir erheben zusätzlich zum Beitrag eine Bearbeitungsgebühr, sofern wir kein SEPA-Lastschriftmandat haben. Wir bitten um Ihr Verständnis. Es entsteht dem TV Rottenburg ein erheblicher Mehraufwand, wenn Rechnungen an die Mitglieder verschickt werden müssen. Wir bitten Sie, uns ein SEPA-Lastschriftmandat für die Beiträge zu erteilen. Das erspart Verwaltungsarbeit und ist bequemer für Sie. Ein SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden, Sie gehen also kein Risiko ein. | + 5,00 € |
Mitgliedschaft beantragen
Die Mitgliedschaft im TV Rottenburg kann über den unten stehenden Aufnahmeantrag schriftlich beantragt werden.
Bitte Ausdrucken, Ausfüllen und im Original an die Geschäftsstelle weiterreichen. Anträge, die per Mail oder Fax eingehen, können leider nicht bearbeitet werden.
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Aufnahmeantrag TVR (Stand 05/2024) Aufnahmeantrag - bitte ausdrucken und im Original ausgefüllt der Geschäftsstelle einreichen. 409 KB
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Satzung TVR Die Satzung des TV Rottenburg in ihrer aktuellen Fassung – eingetragen im Vereinsregister der Stadt Stuttgart im Juni 2019. 513 KB
Kündigung / Austrittserklärung
Sie können die Mitgliedschaft im TV Rottenburg über ein formloses Schreiben schriftlich kündigen.
Die Kündigung wird zum 31.12. des aktuellen Jahres wirksam und muss bis spätestens 30.09. des laufenden Kalenderjahres der Geschäftsstelle vorliegen.