SportInform 2019

6 Sport für eine ganze Stadt | Sport Inform 2019 | TVR-Impressionen TVR-Infos Vorschlag zur Satzungsänderung Der Vorstand und der Ausschuss schlagen der Mitgliederversammlung eine Ände- rung der TVR-Satzung vor. Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union ist es unumgäng- lich, die bisherige Satzung zu ändern. Au- ßerdem werden noch weitere Punkte zur Ergänzung vorgeschlagen: Kinderschutz, Vergütungen und Aufwandsentschädi- gungen. Außerdem werden noch einige Punkte redaktionell und in der Formulie- rung an die praktizierte Vereinsarbeit an- gepasst. Hier die wichtigsten Änderungen: § 1, 7: Für satzungsgemäße Tätigkeiten im Diens- te des Vereines kann eine angemessene Vergütung im Sinne der §§ 3 Nr. 26 EstG und 3 Nr. 26a EstG ausbezahlt werden. Außerdem kann der Ausschuss im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten für die Ausübung von Vereinsämtern eine angemessene Vergütung und/oder eine angemessene Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26 a EstG beschließen. § 14 Kinderschutz Der Verein, seine Mitglieder und Mit- arbeiter bekennen sich zu den Grund- sätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes, u.a. auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes, und treten für die Integrität und die körper- liche und seelische Unversehrtheit und - Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit; - Sperrung seiner Daten; - Löschung seiner Daten (in diesem Fall wird die Mitgliedschaft zum nächst möglichen Zeitpunkt beendet). 4. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektroni- schen Medien zu. Dies gilt beschränkt auf die Vereinsarbeit, die in Zusammenhang mit dem Satzungszweck (§ 1, 5.) steht. 5. Um die datenschutzrechtlichen Vorga- ben zu gewährleisten, besteht im Verein eine verbindliche Datenschutzrichtlinie, die im Vorstand beschlossen wird und einsehbar ist. 6. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt die Löschung der Daten nach Abschluss des Geschäftsjahres, welches auf den Austritt folgt, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen. Der vollständige Satzungsentwurf kann im Internet unter www.tv-rottenburg.de oder in der TVR-Geschäftsstelle eingesehen werden. Norbert Vollmer Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. § 15 Datenschutz 1. Der Verein verarbeitet zur Erfüllung der in dieser Satzung definierten Aufgaben und der Zwecke des Vereins personenbe- zogene Daten und Daten über persönliche und sachbezogene Verhältnisse seiner Mit- glieder: Name, Vorname, Adresse, Telefon, Mail-Adresse, Geburtsdatum, Bankverbin- dung, Familienstand, Sportart/Abteilung. Diese Daten werden darüber hinaus gespeichert, übermittelt und verändert. 2. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung, Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der sat- zungsgemäßen Zwecke des Vereins zu. Die Bankverbindung wird ausschließlich für den Zahlungsverkehr zwischen Verein und Mitgliedern verwendet. Dach- und Fach- verbände erhalten nur die personenbe- zogenen Daten, die für den Sportbetrieb und die Organisation der Verbandsarbeit notwendig sind. Eine anderweitige Daten- verwendung (beispielsweise Datenverkauf) ist nicht statthaft. 3. Jedes Mitglied hat das Recht auf - Auskunft über seine gespeicherten Daten;

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